UNSERE KOMPETENZEN VON A BIS Z

Vielfältige Spezialisierung und ständige Fortbildung sind in der heutigen hektischen Zeit, die von ständigem Wandel in Gesetzgebung und Rechtsprechung geprägt ist, unverzichtbar. Nur so wird gewährleistet, dass Sie als Mandant immer die optimale Beratung erhalten und Ihre Entscheidungen in Kenntnis aller Optionen und Konsequenzen treffen können. Ihre langfristige und nachhaltige Zufriedenheit bestimmt dabei jede unserer Handlungen.

Erfahren Sie hier mehr über unsere Rechtsgebiete:

A

  • Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts.

    Unsere Schwerpunkte bilden dabei insbesondere:

    Begründung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen und deren Durchführung

    Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, auch Geschäftsführer- und Vorstandsverträge

    Prozessuale Durchsetzung und arbeitsgerichtliche Vertretung

    Umstrukturierungen und Betriebsänderungen

    Verhandlungen für/mit Betriebsräten, Behörden und der Einigungsstelle

    Arbeitsrechtlichen Begleitung von Unternehmenskäufen und Fusionen

    Anwendung und Auslegung von Tarifverträgen

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Ralf-D. Kanzler

    Andreas Kaiser

    Dr. Marcus Soiné

    Vanessa Haidn

    Christoph Becker

  • Bei Behandlungsfehlern stehen Ihnen als Patient Schadensersatz-und Schmerzensgeldsprüche zu.

    Die Frage ist stets, ob eine nicht rechtzeitige, nicht sorgfältige oder gar ohne Einwilligung des Patienten vorgenommene Behandlung zu einem Schaden geführt hat. Ansprüche können sich dann nicht nur gegen den Arzt, sondern auch gegen Krankenhäuser und Kliniken richten.

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Dr. Hanns Kern

    Vanessa Haidn

  • In diesem Bereich des kommunalen Abgabenrechts beraten wir sowohl zahlreiche Kommunen als abgabepflichtige Bürger bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit, der nachfolgenden Widerspruchseinlegung und auch der späteren verwaltungsgerichtlichen Klärung in einstweiligen Rechtsschutz- und/oder Hauptsacheverfahren.

    Dies beinhaltet die rechtliche Beurteilung der Abgabenbescheide ebenso wie die umfassende Prüfung der gemeindlichen Abgabensatzung und ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht.

    Insbesondere gehören dazu:

    Einmalige und wiederkehrende Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz

    Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch

    Gemeindliche Aufwandssteuern (z. B. Zweitwohnungs- und Hundesteuer, etc.)

    Wassergebühren

    Straßenreinigungsgebühren

    Kurtaxen und Fremdenverkehrsbeiträge

    Ihr Ansprechpartner ist:

    Stefan Huth

B

  • Wir beraten Bankhäuser und Finanzinvestoren wie auch deren Kunden bei der Erstellung von Vertragsdokumenten und der nachfolgenden Abwicklung einzelner Kreditengagements. Hierzu gehört auch die Erstellung von Budget- sowie Investitions- und Finanzplänen.

    Unsere Bankrechtler arbeiten dabei Hand in Hand mit den hierauf spezialisierten Mitarbeitern der SKT Steuerberatungsgesellschaft mbH zusammen, so dass die Aufgaben schnell und praxisnah gelöst werden können.

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Ralf-D. Kanzler

    Kristof Mades

  • Zu unserem Beratungsspektrum rechnen alle Bereiche des öffentlichen und privaten Baurechts. Wir betreuen sowohl private Bauherren als auch zahlreiche namhafte Bauträger wie auch Kommunen im zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Bereich.

    Zu unseren Schwerpunkten rechnen insbesondere:

    ∙ Baugenehmigungsverfahren

    ∙ Bauplanungsrecht (Bebauungs- und Flächennutzungspläne)

    ∙ Nachbarschutz

    ∙ Baurechtliche Verfügungen (Baueinstellung, Nutzungsuntersagung oder Baubeseitigung)

    ∙ Bau- und Bauträgerverträge nach VOB und BGB

    ∙ Prüfung von Architektenhonoraren und deren Vereinbarung

    ∙ Ansprüche aus mangelhafter Bauleistung im selbstständigen Beweis- und gerichtlichem Hauptsacheverfahren

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Stefan Huth

    Thomas Orlean

  • Im Beamtenrecht beraten und vertreten wir Beamte bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Vorgesetzte und Dienstherren. Unsere Tätigkeit umfasst alle Bereiche von der Begründung des Beamtenverhältnisses bis zu seiner Beendigung.

    Unsere Schwerpunkte liegen hierbei in folgenden Bereichen:

    ∙ Amtsangemessene Beschäftigung

    ∙ Übergegangene Dienstverhältnisse bei den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bahn

    ∙ Dienstunfallfürsorge

    ∙ Dienstliche Beurteilungen

    ∙ Versetzungen, Umsetzungen und vorübergehende und dauerhafte Zuweisungen

    ∙ Dienstunfähigkeit und vorzeitige Versetzung in den Ruhestand

    ∙ Dienstliche Bezüge und versorgungsrechtliche Fragestellungen

    Ihr Ansprechpartner ist:

    Stefan Huth

D

  • Grundlage des Datenschutzrechts ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Rechtsgebiet bewegt sich daher im Spannungsfeld von individuellen Einzelinteressen, dem Interesse der Allgemeinheit sowie staatlicher und privater Datenverarbeiter.

    Auf dem Gebiet des Datenschurzrechts bieten wir folgende Leistungen an:

    ∙ Beratung und Umsetzung von Datenschutzkonzepten in Wirtschaftsunternehmen, Verbänden, Institutionen

    ∙ Unterstützung bei Betriebsprüfungen der Datenschutzbehörde in Ermittlungsverfahren

    ∙ Beratung zur korrekten Anwendung der Datenschutzgesetze, z.B. bei Abrechnungsabläufen und Werbesendungen

    ∙ Erstellen von datenschutzrechtlichen Gutachten, Datenschutz- und Einwilligungserklärungen, Mitarbeiterverpflichtungserklärungen

    ∙ Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung gesetzlich geforderter Verfahrensübersichten

    ∙ Bearbeitung datenschutzrechtlicher Beschwerden und Auskunftsersuchen

    ∙ Beratung der internen Beauftragten für Datenschutz

    ∙ Aus- und Fortbildung betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Schulung der bei der Datenverarbeitung tätigen Personen

    Ihre Ansprechpartnerin ist:

    Vanessa Haidn

E

  • Tagtäglich werden beträchtliche Vermögenswerte geerbt und vererbt. Aufgrund der demographischen Entwicklung gewinnen die damit verbundenen Rechtsfragen ständig an Bedeutung.

    Zu unserer Tätigkeit im Bereich des Erbrechts gehört zum einen die vorbeugende Hilfestellung bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen (Testament oder Erbvertrag). Wir sind behilflich bei der Ausarbeitung sachgerechter Lösungen, auch unter erbschaftssteuerrechtlichen Aspekten.

    Die betreuenden Anwälte unserer Kanzlei sind aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen als Testamentsvollstrecker tätig.

    Einen weitereren Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Erbrecht stellt die Vertretung nach dem Eintritt des Erbfalls dar. Hierbei geht es vorwiegend um folgende Bereiche:

    ∙ Klärung der Erbenstellung, insbesondere im Rahmen eines Erbscheinverfahrens

    ∙ Auseinandersetzung einer Miterbengemeinschaft

    ∙ Durchsetzung und Abwehr von Erbansprüchen, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie von Vermächtnissen und Auflagen

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Dr. Hanns Kern

    Stefan Huth

    Dr. Marcus Soiné

F

  • Wir sind in allen Bereichen des Familienrechts tätig.

    Dies sind etwa:

    ∙ Scheidungen

    ∙ Unterhaltssachen

    ∙ Vermögensauseinandersetzung

    ∙ Güterrecht

    ∙ Kindschaftsangelegenheiten

    ∙ Versorgungsausgleich

    Die Scheidung an sich stellt nicht die alleinige Schwierigkeit dar. Problematisch sind in aller Regel die Folgesachen. Hier empfiehlt es sich dringend, im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Trennung anwaltlichen Rat einzuholen, um sich über die Konsequenzen aller im Rahmen einer Trennung und Scheidung anfallenden Probleme kundig zu machen. Wir liefern sachkundigen Rat und Hilfe bei der Regelung aller Unterhaltsansprüche.

    Aber auch sonstige vermögensrechtliche Fragen spielen im Rahmen einer Ehescheidung eine Rolle. Gerade im Hinblick auf den wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt unserer Kanzlei und die damit verbundene Möglichkeit, kanzleiintern mit fachkundigen Rechtsanwälten zu kooperieren, sind wir in der Lage, wirtschaftlich sinnvolle Regelungen zu erarbeiten.

    Wir unterstützen unsere Mandanten bei einer sachgerechten Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangs und des Aufenthaltsbestimmungsrechts der minderjährigen Kinder. Zum Kindschaftsrecht gehören auch Rechtsfragen zu Abstammung und Adoption.

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Dr. Hanns Kern

    Jutta Hunzinger

    Ingo Karb

G

  • Bietet Ihre Gaststätte genug Parkplätze? Genügt die Speise- und Getränkekarte den rechtlichen Anforderungen? Was ist vor der Eröffnung einer Gaststätte zu beachten? Wofür braucht man eine Erlaubnis und welche Verwaltungsbehörde ist hierfür zuständig? Welche Konsequenzen drohen dem Wirt, wenn das Gesundheitsamt vor der Tür steht?

    Wir beraten sie umfassend bei allen Angelegenheiten des Gaststättenrechts. Ob im Rahmen einer Neugründung, eines Gaststättengewerbes oder bei rechtlichen Fragestellungen des etablierten Betriebs.

    Eine fundierte rechtliche Beratung und Vertretung kann in Gaststättenangelegenheiten den Unterschied zwischen einem florierenden Bewirtungsbetrieb und dem Ende des Unternehmens darstellen. Unsere Kanzlei steht Ihnen hier gerne zur Seite.

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Stefan Huth

    Christoph Becker

  • Ein zentraler Schwerpunkte unserer Kanzlei stellt die Beratung im Gesellschaftsrecht dar. Hierbei ist insbesondere die enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Notariaten im Rahmen von Unternehmensgründungen und –umwandlungen sehr hilfrech.

    Die Wünsche unserer Mandanten im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung werden im Rahmen des Gesellschaftsrechtes strukturiert. Hierzu gehört es, auf Wünsche einzugehen, Risiken aufzuzeigen und die für unsere Mandanten bestmögliche Unternehmensform zu finden.

    Unsere gesellschaftsrechtliche Beratung umfasst insbesondere:

    ∙ Gründung und laufende Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften

    ∙ Vereins-, Stiftungs- und Genossenschaftsrecht

    ∙ Krisenberatung des Unternehmers

    ∙ Insolvenzrecht

    ∙ Strafrecht und Unternehmensrecht

    Unerlässlich in diesem Bereich ist auch die in unserem Hause vorhandene steuerliche Expertise.

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Ralf-D. Kanzler

    Kristof Mades

    Dr. Marcus Soiné

    Christan Massmann

H

  • Für Handel- und Gewerbetreibende gelten oftmals andere Regeln als für Verbraucher. Der Gesetzgeber stellt an diese deutlich höhere Anforderungen als an Verbraucher.

    Zwangsläufig gibt es hier daher auch mehr Fallstricke, die zu beachten sind.

    Deshalb ist die frühzeitige anwaltliche Beratung und Vertretung bereits im Stadium des Führens von Verhandliungen ein wichtiger Baustein für nachhaltigen Erfolg.

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Ralf-D. Kanzler

    Kristof Mades

    Dr. Marcus Soiné

    Christian Massmann

I

  • Setzen Sie Ihre Forderungen schnell, günstig, effektiv und seriös durch.

    Unter Forderungsausfällen hat jeder von uns zu leiden, ob Privatmann, Kleinunternehmer, Mittelständler oder Großunternehmen. Für alle ist diese Situation fatal, manchmal sogar existenzbedrohend. Es wurden Leistungen erbracht und Waren vorfinanziert, nunmehr ist aber die Realisierung der fälligen Vergütung durch eine falsche Vorgehensweise gefährdet.

    Wir prüfen Ihre Forderung und die Bonität des Schuldners - und setzen die Forderung dann konsequent für Sie durch.

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Andreas Kaiser

    Stefan Huth

    Thomas Orlean

    Kristof Mades

    Kathrin Kaiser

  • Wir beraten Verbraucher und Unternehmen in insolvenzrechtlichen Fragen sowohl auf Schuldner- wie auch auf Gläubigerseite.

    Dies beginnt beim Berbraucher mit der außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Hierdurch lässt sich das Insolvenzverfahren häufig sogar vermeiden. Viele geschäftliche Transaktionen im Vorfeld einer Insolvenz können sogar strafbar sein. Hier geht es insbesondere um Insolvenzverschleppung, Gläubigerbegünstigung, Gläubigerbenachteiligung und das Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Wenn sich die Gefahr der Insolvenz verdichtet, ist daher auch aus strafrechtlicher Sicht das weitere Vorgehen sorgfältig abzuwägen.

    Auf Gläubigerseite sind insolvenzrechtliche Gefahren bereits im regulären Geschäftsverkehr einzubeziehen. Hier lassen sich Gefahren frühzeitig durch vorausschauende Vertragsgestaltung ausräumen.

    Unsere Leistung umfasst in diesem Bereich insbesondere:

    ∙ Beratung im Vorfeld einer Insolvenz, insbesondere unter steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Gesichtspunkten

    ∙ Außergerichtliche Schuldenbereinigung

    ∙ Insolvenzbegleitende Beratung

    ∙ Restschuldbefreiung

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Thomas Orlean

    Robert Velden

J

  • Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind Kinder nicht strafmündig. Die öffentliche Hand in Gestalt der Strafjustiz greift hier auch bei Straftaten nicht regulierend ein, sodass es den Eltern überlassen bleibt, ob freiwillig Maßnahmen wie zum Beispiel ein Täter-Opfer-Ausgleich in Angriff genommen werden sollen. Hierfür arbeiten wir mit verschiedenen Organisationen zusammen.

    Danach, also von der Vollendung des 14. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, findet das Jugendstrafrecht ausnahmslos Anwendung, welches als Erziehungsstrafrecht weitere Maßnahmen gegenüber dem Täter zulässt als “nur” eine Geld - oder Freiheitsstrafe.

    Diesem Umstand ist auch im Rahmen der Verteidigung Rechnung zu tragen. Als Verteidiger ist es unsere Aufgabe, die Interessen Ihrer Kinder wahrzunehmen und im Falle ihrer Unschuld diese auch zu beweisen.

    Für den Fall, dass Ihr Kind tatsächlich strafrechtlich relevante Handlungen begangen hat, stehen wir Ihnen aber einerseits auch als neutraler Ansprechpartner, andererseits als Unterstützer bei der Erziehung zur Verfügung um zukünftigen Straftaten frühzeitig vorzubeugen.

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Andreas Kaiser

    Ingo Karb

M

  • Die Lokalzeitung schreibt, Ihr Betrieb vertreibe Gammelfleisch. Als Geschäftsführer suchen Sie nach Wegen, dies richtig zu stellen. In einem Internetforum werden Sie aufs Heftigste persönlich beleidigt. Kann man dagegen vorgehen? Ein großes Unternehmen fotografiert ganz Deutschland, um die Fotos sodann im Internet zu veröffentlichen - und erwischt Sie gerade in einer misslichen Situation, die lieber niemand sehen sollte. Stehen diese Bilder nun ewig für jeden abrufbar bereit? Ihr Sohn oder Ihr minderjähriges Kind hat am Familiencomputer ohne Ihr Wissen ein Computerspiel illegal heruntergeladen, die kostenpflichtige Abmahnung bekommen aber Sie. Auf einer fremden Internetseite finden Sie ein von Ihnen geschossenes Foto. Welche Ansprüche bieten sich Ihnen hier?

    Das Medienrecht nimmt aufgrund des technischen Fortschritts und der ständigen Präsenz von neuen Medien im Alltag eine immer größere Rolle ein. Das Recht am eigenen Bild, Jugendschutz, Telekommunikationsrecht, das IT-Recht und der Schutz des geistigen Eigentums (Urheberrecht) sind im Bereich des Medienrechts beheimatet.

    Ob Strafanzeigen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen öffentlicher Äußerungen oder Urheberrechtsverletzungen, Vertragsgestaltung bezüglich Nutzungsrechten an Software – in allen Aspekten ist Spezialwissen und Kenntnis von neuen Entwicklungen Voraussetzung, um eine fachgerechte Beratung und Vertretung sicherzustellen. Ein Anwalt, dem sie erst groß erklären müssen, was File Sharing, YouTube oder Bloggen ist, kann Ihnen da weniger weiterhelfen.

    Bei der Klärung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche sind wir Ihnen gerne behilflich, auch bei Unterlassungserklärungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

    Ihre Ansprechpartnerin ist:

    Vanessa Haidn

  • Unsere Tätigkeit im Bereich des Mietrechts umfasst insbesondere:

    ∙ Vertragsgestaltung, Vertragsmanagement, Vertragsoptimierung (Wohn- und Gewerberaummiete)

    ∙ Beratung und Unterstützung bei der Verhandlung von Mietverträgen

    ∙ Mietminderung wegen Mängeln

    ∙ Schönheitsreparaturen

    ∙ Betriebskostenabrechnung

    ∙ Mieterhöhung

    ∙ Abmahnung

    ∙ Kündigung und Widerspruchserklärung

    ∙ Räumungs- und Zahlungsverfahren

    ∙ Beratung und Begleitung bei Übergabe- und Abnahmeterminen

    Die Grundlagen mietrechtlicher Auseinandersetzungen sind vielseitig. Auf Vermieterseite werden meistens Mietrückstand und nach Kündigung die Räumungsverweigerung oder unterbliebene Schönheitsreparaturen beklagt. Auf Mieterseite werden vorwiegend Mängel des Mietobjekts oder eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung beanstandet.

    Insbesondere im Wohnraummietrecht ist zu bedenken, dass die formularmäßige Begründung von Mieterpflichten im Mietvertrag strengen Schranken unterworfen ist. Durch professionelle Gestaltung eines Mietvertrags lassen sich künftige Auseinandersetzungen bereits weitgehend verhindern.

    Ihr Ansprechpartner ist:

    Thomas Orlean

N

  • Leider kann man sich seinen Nachbarn meist nicht aussuchen. Und doch ist man durch die Nachbarschaft zu täglichem Kontakt verdammt. Rauchimmisionen vom Grill, laute Musik, Grenzüberbauung, Pflanzen an der Grundstücksgrenze, Grenzzäune und -mauern – die Liste der Problemfelder lässt sich beliebig fortsetzen.

    In diesen Bereichen ist in den meisten Bundesländern ein Schlichtungsverfahren zu beschreiten. Erst nach dessen Scheitern kann das Gericht zur Klärung angerufen werden. Wir nehmen dabei Ihre Interessen von der ersten Abmahnung und der Durchsetzung Ihres Anspruchs bis hin zur Zwangsvollstreckung wahr.

    Ihr Ansprechpartner ist:

    Thomas Orlean

O

  • Das Online- und IT-Recht hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Praktisch sämtliche Bereiche des täglichen Lebens werden durch das Internet und die automatisierte Datenverarbeitung beeinflusst.

    Fast jeder ist andauernd online, unfassbare Mengen an Daten werden jeden Tag, jede Stunde, jede Minute rund um den Globus transportiert.

    Auch Gewerbetreibende finden online viele Chancen, aber auch Risiken im Rechtsverkehr. Zahllose Unternehmen bewegen sich im IT-Sektor. Bei der Bewertung und Beratung von rechtlichen Problemen ist es wichtig, dass der juristische Berater nicht nur über juristisches Fachwissen verfügt, sondern auch weiß, was ein TCP/IP-Protokoll oder Scrum ist … und dass ein Apache nicht nur ein Indianerhäuptling sein muss.

    Hierbei ist es besonders wichtig, den juristischen Experten an seiner Seite zu haben, der durch sein stets aktuelles Spezialwissen mit Rat und Tat zur Seite steht.

    Ihre Ansprechtpartnerin ist:

    Vanessa Haidn

  • Eine Ordnungswidrigkeit im deutschen Rechtssystem ist eine Gesetzesübertretung, für die als Ahndung nur eine Geldbuße vorgesehen ist und die systematisch unterhalb der Straftaten anzusiedeln ist. Dennoch ist ein Verstoß und die damit verbundene Sanktion unangenehm und kann sogar erhebliche Folgen haben. Dies gilt nicht nur für den allseits beliebten Blitzer- oder Abstandsverstoß, sondern auch bei den aktuell beliebten Coronaverstößen. Deshalb sollte hier unbedingt der Fachmann zu Rate gezogen werden.

    Wenn Sie ein Verwarnungsgeld, einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, kommen Sie einfach auf uns zu. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Angelegenheiten des Ordnungswidrigkeitenrechts.

    In den meisten Fällen ist Ihre Rechtschutzversicherung auch in diesen Verfahren eintrittspflichtig. Daher ist eine anwaltliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung oft lohnenswert.

    Ihre Ansprechtpartner sind:

    Andreas Kaiser

    Stefan Huth

    Ingo Karb

R

  • Wir beraten und vertreten Urlauber wie Reiseunternehmen im überregionalen Bereich bei der Prüfung und Beurteilung von Reisemängeln und deren zivilrechtlicher Verantwortlichkeit.

    Dies beinhaltet sowohl die vorherige umfassende rechtliche Prüfung etwaiger Reisemängel als auch die fristgerechte, ggf. auch gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Regressansprüchen (Reisepreisminderung und Schadensersatz) gegen Reiseveranstalter, Beförderungsunternehmen und Hotelbetreiber im In- und Ausland.

    Ihre Ansprechtpartnerin ist:

    Vanessa Haidn

S

  • Deutschland ist eine soziale Marktwirtschaft. Die Gesellschaft hat es sich zur Aufgabe gemacht, auch den Schwächeren, die nicht für sich selbst sorgen können, unter die Arme zu greifen. Wenn jedoch das soziale Netz versagt oder berechtigte Ansprüche durch Kranken- und Rentenversicherung oder Familienkasse nicht gewährt werden, kommen wir ins Spiel. Wir helfen Ihnen gerne, die Leistungen zu empfangen, die Ihnen von Gesetzes wegen zustehen.

    Auch wenn Sie ihrerseits vom Sozialamt oder Sozialträgern zur Leistung herangezogen werden, prüfen wir für Sie gerne, ob dies zu Recht erfolgt.

    Ihre Ansprechtpartner sind:

    Stefan Huth

    Kristof Mades

  • Unsere Kanzlei verfügt über mehrere ausgewiesene Experten auf dem Bereich des Steuerrechts mit langjähriger praktischer Erfahrung.

    Sowohl bei Unternehmensgründungen, als auch in Auseinandersetzungen mit Finanzamt und Steuerfahndung ist es entscheidend, einen Berater mit der entsprechenden Expertise und Erfahrung an seiner Seite zu haben.

    In der heutigen Zeit gilt dies auch umso mehr bei Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Denn Erbschafts - und Schenkungssteuer zahlt nur der, der vorher nicht optimal beraten ist.

    Bereits seit Gründung unserer Kanzlei liegt einer unserer Schwerpunkte auf dem Wirtschafts - und Steuerrecht.

    Insbesondere gehören hierzu:

    ∙ Steuerrechtliche Beratung bei Unternehmensgründung, - Umstrukturierung und vertraglicher Gestaltung

    ∙ Steuerstrafverfahren

    ∙ Steuerrechtliche Vorverfahren (Einspruchsverfahren, Betriebsprüfungsverfahren)

    ∙ Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

    ∙ Beratung im Rahmen von Unternehmensfinanzierungen

    ∙ Unternehmensrestrukturierung, insbesondere im Bereich des Umwandlungsrechts

    ∙ Beantragung verbindlicher Auskünfte durch die Finanzbehörde

    ∙ Optimale Gestaltung von Vermögensübertragungen und Nachfolgeregelungen

    Diese Kompetenzen ergänzen wir durch unsere enge Zusammenarbeit mit der SKT Steuerberatungsgesellschaft mbH in Bad Kreuznach, die auch die laufende Betreuung von Unternehmen gerne übernimmt.

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Ralf-D. Kanzler

    Kristof Mades

    Prof. Dr. Hans-J. Kanzler

    Christiane Faust

  • Im Zusammenwirken der steuer- und strafrechtlichen Spezialisten unseres Hauses erfolgt hier im Interesse unserer Mandanten im Rahmen von Steuerstrafverfahren zunächst die Aufbereitung steuerrechtlicher Konsequenzen durch den Steuerrechtler.

    Darüber hinaus erfolgt die Begleitung des steuerpflichtigen Mandanten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bis hin zu etwaigen Gerichtsverfahren.

    Auch im Vorfeld stehen wir Ihnen im Rahmen möglicher Selbstanzeigen mit Rat und Tat zur Seite. Aufgrund der inzwischen vorgenommenen Verschärfung der Anforderungen an die Vollständigkeit einer Selbstanzeige ist es enorm wichtig, diesen Schritt sorgfältig zu planen und vorzubereiten. Der reuige Steuersünder hat nur eine Chance zur strafbefreienden Selbstanzeige. Ist diese Selbstanzeige unvollständig oder unrichtig, schlägt der harte Arm des Gesetzes zu.

    Diese Aufgabe sollte deshalb einem erfahrenen Experten überlassen werden.

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Ralf-D. Kanzler

    Andreas Kaiser

    Kristof Mades

  • Aufgrund langjähriger Erfahrung und einer Vielzahl erfolgreicher Strafverteidigungen stehen Ihnen unsere Fachanwälte insbesondere bei folgenden Tatvorwürfen kompetent zur Seite:

    ∙ Kapitaldelikte, wie Mord, Totschlag und Raub

    ∙ Sexualdelikte

    ∙ Wirtschaftsstraftaten

    ∙ Straftaten im Bereich des Jugendstrafrechts

    ∙ Verkehrsstraftaten

    ∙ Betäubungsmittelstraftaten

    Unsere Strafverteidiger sind bundesweit tätig und übernehmen Strafverteidigungen auf allen Gebieten des Strafrechts, einschließlich Nebenklagen, vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.

    Unsere Tätigkeit erstreckt sich nicht nur auf die Vertretung im Ermittlungs- und erstinstanzlichen Gerichtsverfahren, sondern auch auf Haftprüfungsangelegenheiten.

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Dr. Hanns Kern

    Andreas Kaiser

    Ingo Karb

U

  • Wir stehen Ihnen gerne als Spezialist für Unfall- und Schadensabwicklung zur Verfügung.

    Auch wenn der Sachverhalt und der „Schuldige“ an einem Verkehrsunfall womöglich auf den ersten Blick klar sind – der Umfang des Ersatzanspruchs kann im Einzelfall streitig sein, so dass es regelmäßig sinnvoll ist, einen Anwalt frühzeitig mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.

    Sollte der Gegner den Unfall verschuldet haben, sind die Kosten unserer Inanspruchnahme vollständig von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu übernehmen.

    Sie erwartet eine kompetente und persönliche Beratung, die Ihnen hilft, schnellstmöglich und mit wenig Aufwand für Sie Ihre Ansprüche gegenüber den Unfallverursachern und deren Haftpflichtversicherung zu realisieren.

    Wir bieten:

    ∙ Unkomplizierte Korrespondenz und Regulierung mit Versicherungsunternehmen

    ∙ Fachmännische Ermittlung und Bezifferung von materiellen und immateriellen Schadenersatzansprüchen (Schmerzensgeld)

    ∙ Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche sowie nachfolgend auch deren Beitreibung

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Andreas Kaiser

    Stefan Huth

    Ingo Karb

  • Wir beraten Sie unabhängig und objektiv über die Möglichkeiten zur Beseitigung von Krisen, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

    Wir beraten Sie als Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer hinsichtlich Ihrer Haftungsrisiken und zeigen Ihnen Wege auf, etwaige Insolvenzgefahren zu erkennen und zu beseitigen.

    Hierzu gehören die Möglichkeiten von Ausgliederungen, Abspaltungen, Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen, kurzum die Entwicklung und Durchsetzung von Sanierungskonzepten.

    Aber auch wenn alle Bestrebungen nicht zum Erfolg führten und eine Insolvenz unvermeidbar wird, stehen wir Ihnen hierbei mit unserer Expertise zur Seite.

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Ralf-D. Kanzler

    Kristof Mades

V

  • Ob als Fußgänger, Radfahrer, Fahrzeugführer oder bloß Beifahrer oder sogar Passagier eines öffentlichen Nahverkehrsmittels – in all diesen Situationen sind Sie Verkehrsteilnehmer und als solches zahlreichen Gefahren ausgesetzt.

    Und in all diesen Konstellationen bieten wir Ihnen unsere Dienste an. egal ob Sie Geschädigter oder Schadensverursacher sind. Auch die daraus häufig entstehenden Probleme mit Straf- und Ordnungsbehörden werden von uns fachmännisch in Angriff genommen.

    Schwerpunkte unserer Beratung sind:

    ∙ Unfallabwicklung

    ∙ Verkehrsstrafsachen

    ∙ Fahrerlaubnisentzug

    ∙ Bußgeldsachen

    Unsere Ansprechpartner sind:

    Andreas Kaiser

    Stefan Huth

    Ingo Karb

  • Im Bereich des Versicherungsvertragsrecht vertreten wir gewerbliche und private Versicherungsnehmer und bezugsberechtigte Dritte, aber auch namhafte Versicherer bei der Abwehr unberechtigter oder der Durchsetzung berechtigter Ansprüche aus privatrechtlichen Versicherungsverträgen, auch im Bereich der Kfz-Versicherung.

    Unser Beratungsspektrum umfasst dabei insbesondere:

    ∙ Ansprüche auf Versicherungsbeiträge

    ∙ Kündigung und vorzeitige Beendigung von Versicherungsverträgen (inklusive der Geltendmachung von Rückkaufswerten)

    ∙ Außergerichtliche Regulierung von Großschadensereignissen

    ∙ Beratung und Vertretung bei Leistungsansprüchen in allen Bereichen der Sach- und auch Personenversicherung

    Ihr Ansprechpartner ist:

    Stefan Huth

  • Die Verhandlung und der Abschluss von Verträgen gehören nicht nur im geschäftlichen Bereich zum täglichen Leben.

    Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile bedürfen Verträge einer sorgfältigen Gestaltung, damit diese sowohl in der täglichen Praxis als auch im Falle von Streitigkeiten bewähren. Dies braucht Zeit. Eine möglichst frühzeitige Hinzuziehung der rechtlichen Berater im Rahmen der Vertragsverhandlung ist somit in aller Regel unumgänglich. Sie gewährleistet eine frühzeitige Erkennung möglicher Unwägbarkeiten sowie der zu regelnden Sachverhalte und hilft unnötige Risiken zu vermeiden.

    Gleiches gilt für Allgemeine Geschäftsbedingungen zur einheitlichen Handhabung einer Vielzahl von Einzelverträgen oder einer geschäftlichen Dauerbeziehung.

    Den Vertrag für die Ewigkeit gibt es nicht. Insbesondere Verträge, die nicht nur einmal zum Einsatz kommen sollen, bedürfen somit einer regelmäßigen Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung an veränderte rechtliche Vorgaben.

    Unsere Kerngebiete im allgemeinen Vertragsrecht sind:

    ∙ Prüfung und Gestaltung von Verträgen aller Art

    ∙ Beratung und Unterstützung bei der Verhandlung von Verträgen aller Art

    ∙ Beendigung von Verträgen

    ∙ Geltendmachung und Abwehr von Forderungen aus dem Vertragsverhältnis

    ∙ Prüfung und Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Kristof Mades

    Vanessa Haidn

  • Im für den Bürger nahezu undurchschaubaren Dickicht des öffentlichen Rechts gegenüber Staat und Kommune vertreten und beraten wir Bürger vor Einleitung des Verwaltungsverfahrens, ebenso wie auch im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren. Auch bei allen nachfolgenden verwaltungsprozessualen Verfahrensarten stehen wir den Mandanten bundesweit vor sämtlichen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit bis hin zum Bundesverwaltungsgericht zur Seite.

    Unser Beratungsteam ist insbesondere spezialisiert auf:

    ∙ Verhandlung mit Kommunen und Landkreisen im öffentlichen Dienstrecht, im öffentlichen Bau- und Abgabenrecht sowie im Wirtschaftsverwaltungsrecht und im Wehrdienstrecht

    ∙ Beratung und Begleitung von vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren

    ∙ Verfahren des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtschutzes

    ∙ Verwaltungsgerichtliche Klage-, Berufungs- und Revisionsverfahren

    ∙ Begleitung und Durchführung von Normenkontrollverfahren gegen kommunale Gesetzgebungsakte im Bereich des Bau- und Abgabenrechts

    Ihre Ansprechtpartner sind:

    Ralf-D. Kanzler

    Stefan Huth

    Thomas Orlean

    Kristof Mades

W

  • Unser Seniorpartner Ralf-D. Kanzler war bereits während seiner aktiven Bundeswehrzeit Beisitzer am Truppendienstgericht und hat im Rahmen seiner Wehrübungen den Rechtsberater der Luftlandedivision unterstützt. Er steht Ihnen gemeinsam mit Stefan Huth sowohl im Disziplinarrecht als auch im Wehrstrafrecht kompetent zur Seite.

    In Zeiten der Umstrukturierung der Bundeswehr fokussiert sich dabei der Einsatz unseres Teams auf das Disziplinarrecht der aktiven Zeit- und Berufssoldaten.

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Ralf-D. Kanzler

    Stefan Huth

  • Kern des Wettbewerbsrechts ist es, unlautere Wettbewerbshandlungen und Wettbewerbsbeschränkungen zu unterbinden. Dies mit dem Ziel, im Rahmen fairer Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer gerechte Möglichkeiten zu eröffnen.

    Mit wettbewerbsrechtlichen Problemstellungen kommen nicht nur große Unternehmen in Berührung, auch kleine Einzelkaufleute oder auch der Privatverkäufer im Internet oder auf dem Flohmarkt sieht sich hier schneller einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegenüber, als ihm lieb sein kann. Auch derBegriff der „Abmahnwellen“ ist vielen geläufig. Der juristische Laie wird in solchen Fällen oftmals bewusst mit Fachausdrücken quasi überrannt, um dessen Verwirrung möglichst hoch und seinen Widerstand möglichst gering zu halten.

    In diesen Fällen beraten und vertreten wir Sie gerne, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren und berechtigte Forderungen zu einer einvernehmlichen Lösung zu leiten. Bei der Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Abschlusserklärungen vertreten wir kompetent Ihre Interessen.

    Aber auch wenn Sie unter dem unlauteren Verhalten eines Mitbewerbers zu leiden haben, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um dieses effektiv und schnell zu unterbinden.

    Unser Ansprechpartner sind:

    Dr. Marcus Soiné

    Vanessa Haidn

  • Der untechnische Begriff des “Wirtschaftsrechts” umfasst grundsätzlich all diejenigen Gebiete, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit üblicherweise vorkommen. Dies sind zum Beispiel das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht und das Steuerrecht, durchaus aber auch Verwaltungsrecht oder Baurecht können dazugehören.

    Für uns steht das Unternehmensziel im Fokus der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen und unterstützt vom unserem breit aufgestellten Beratungsteam die für Sie maßgeschneiderte und zugleich wirtschaftlich sinnvollste Lösung für Ihr konkretes Problem.

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Ralf-D. Kanzler

    Kristof Mades

  • Der Wohnungseigentümer ist durch die Gemeinschaftsordnung weitgehenden Beschränkungen in der Wahrnehmung seiner Eigentümerrechte unterworfen. Viele Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der übrigen Eigentümer. Wir helfen Ihnen, Ihre berechtigten Belange innerhalb der Gemeinschaft und gegenüber Dritten durchzusetzen.

    Wer sein Teil- oder Wohnungseigentum vermietet, hat bei der Umlage von Betriebskosten gesetzliche Vorgaben zu beachten. Wir helfen Ihnen, Ihren Mietvertrag so zu gestalten, dass Sie Ihre Betriebskosten unter Verweis auf die Hausgeldabrechnung wirksam umlegen können.

    Unsere Leistungen im Bereich des Wohnungseigentumsrechts umfassen insbesondere:

    ∙ Vorbereitende Beratung für Eigentümerversammlungen

    ∙ Hausgeldabrechnung

    ∙ Inanspruchnahme von Gemeinschafts- und Sondereigentum

    ∙ Instandhaltung und Instandsetzung der WEG-Anlage

    Ihr Ansprechpartner ist:

    Thomas Orlean

Z

  • Was nützt der gewonnene Prozess, wenn der titulierte Anspruch nicht durchgesetzt wird?

    Wir übernehmen für Sie die Zwangsvollstreckung von Ansprüchen aller Art, angefangen von Zahlungsansprüchen bis hin zu Herausgabeansprüchen, insbesondere Räumung und Herausgabe von Mieträumlichkeiten.

    Unsere spezialisierte Zwangsvollstreckungsabteilung pflegt ständigen Kontakt zu Zwangsvollstreckungsorganen und gewährleistet die schnellstmögliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Stefan Huth

    Thomas Orlean

    Kristof Mades